Vorschriften und Register
Die Schweiz verfügt mit den rechtlich verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften über einen der höchsten Sicherheitsstandards im internationalen Bauwesen. Diese bilden die Grundlage für Planung, Ausführung und Kontrolle von Brandschutzmassnahmen in Gebäuden.
Brandschutzbestimmungen für Fenster
In den nationalen Regelwerken zur Bildung von Brandabschnitten wird auf die europäische Norm EN 13501-2 verwiesen. Diese definiert die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauteilen wie Fenstern, Türen und Trennwänden.
Für den Nachweis der Konformität werden die Bauelemente nach den relevanten Prüfnormen getestet. Festverglaste Elemente und Trennwände werden nach EN 1364-1 geprüft, während öffenbare Fenster und Türen nach EN 1634-1 bewertet werden.
Ergänzend können einzelne Länder zusätzliche nationale Anforderungen für Brandschutzfenster festlegen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend für den Personenschutz, die Begrenzung der Brandausbreitung und die Gebäudesicherheit.
Gerne beraten wir Sie zu den geltenden Vorschriften sowie zu passenden Brandschutzfenstern für Ihr Projekt.
Feuerwiderstandsklassen im Überblick
Brandschutzelemente werden nach ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Feuer eingeteilt:
- EI30 – mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand
- EI60 – mindestens 60 Minuten Feuerwiderstand
- EI90 – mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand
- EI120 – mindestens 120 Minuten Feuerwiderstand
Diese Klassifizierungen stellen sicher, dass Bauteile ihre Schutzfunktion im Brandfall über eine definierte Zeit zuverlässig erfüllen.
Brandschutzfenster
Brandschutzfenster dienen dem Schutz von Personen und Gebäuden im Brandfall. Sie bestehen aus geprüftem Brandschutzglas sowie abgestimmten Rahmensystemen, die hohen Temperaturen standhalten und die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine definierte Zeit verhindern.
Sie kommen insbesondere in Schulen, Spitälern, Wohnüberbauungen und Gewerbebauten zum Einsatz, wo erhöhte Sicherheitsanforderungen bestehen. Dadurch tragen sie wesentlich zur Ausbildung sicherer Brandabschnitte und zur Begrenzung der Brandausbreitung innerhalb eines Gebäudes bei.
Damit sind Brandschutzfenster ein zentraler Bestandteil moderner Bauvorschriften und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenleben sowie Sachwerten.
Baugesuch und Brandschutznachweis
Bei Neu- und Umbauten ist im Rahmen des Baugesuchs ein Brandschutznachweis einzureichen.
Der Brandschutznachweis sowie die zugehörigen Unterlagen (Projektpläne, Brandschutzpläne, Brandschutzkonzept) müssen unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Nutzungen und Brandgefahren
- Feuerwiderstand von Tragwerken
- Brandabschnitte und Abschlüsse
- Flucht- und Rettungswege
- Feuerwehrzufahrten
- technische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Löscheinrichtungen)
Zusätzlich wird der Verantwortliche für die Qualitätssicherung (QS Brandschutz) definiert, der für die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen verantwortlich ist.
Als Vorlage kann das Formular der zuständigen Feuerpolizei verwendet werden (z. B. über: https://www.brandschutznachweis.ch/de/vorlagen-arbeitshilfen ).
Bauabnahme
Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt die Eigentümer- bzw. Nutzerschaft mit der Übereinstimmungserklärung Brandschutz die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller vorgesehenen Brandschutzmassnahmen gegenüber der zuständigen Behörde.
Falls kein eigenes Fachwissen vorhanden ist, erfolgt die Bestätigung auf Basis der Übereinstimmungserklärung des QS-Verantwortlichen Brandschutz.
Die Übereinstimmungserklärung ist vor der Bauabnahme und vor der Nutzung des Gebäudes bei der Feuerpolizei einzureichen. Dafür steht ein entsprechendes Formular der zuständigen Behörde zur Verfügung.


